KR-Photographie erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB. Von den AGB abweichende Bestimmungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen und/oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringen oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen.
2. Vertragspartner
Ein Vertrag kommt mit KR-Photographie zustande.
Inhaberin: Karina Rieckhoff
Parrisiusstraße 37
12555 Berlin
kr-photographie@web.de
http://www.kr-photographie.de
2. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Fotos liegt immer beim dem, der das Foto gemacht hat. Die hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Fotografen bzw. des Workshopteilnehmers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf bzw. der Workshopteilnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Bei Fotoshootings gehen die Nutzungsrechte erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Die ebenfalls bei Shootings entstandenen Roh-Daten (z.B. RAW) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Haftung
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Drei Monate nach Beendigung des Auftrags werden sie vernichtet. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Bei Workshops ist jeder Teilnehmer selbst für sein Equipment verantwortlich. Der Kursleiter haftet lediglich bei eigenem grob fahrlässigem Verschulden und auch nur in Höhe des derzeitigen Sachwertes. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verschulden der Teilnehmer untereinander.
4. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Alle Daten werden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig gelöscht.
5. Fotoshootings
Die Kosten für ein Shooting und der darin enthaltenen abgesprochenen Bilder sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting oder spätestens innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum und in den Händen des Fotografen. Der Fotograf gibt die gewünschten Fotografien in digitaler Form an den Auftraggeber. Dieser ist zur Vervielfältigung berechtigt. Der Fotograf hat keinen Einfluss auf die gegebene Lichtsituation. Lichtsituationen sind kein Qualitätsmangel des Fotografen. Der Fotograf hat künstlerische Freiheit. Er ist ein Dienstleister, er wird also für die Leistung bezahlt. Er fotografiert nach bestem Wissen und technischen Know-How. Gerade bei Indoorshootings kann es aufgrund der Lichtsitutation vorkommen, dass die Bilder "rauschen" können, das passiert wenn der ISO erhöht wird um ein helles Bild zu erhalten. Außerdem wird mit einer gewissen Tiefenschärfe fotografiert, d.h. der Fokus ist z.B. auf der vorderen Person im Bild, somit werden alle Personen dann dahinter unschärfer, was aber gewollt und Stilmittel ist, um so ein interessanteres lebendiges Foto zu erhalten. Der Kunde wird aufgeklärt über gewisse Lichtsituationen an bestimmten Tagesabschnitten, was wiederum Einfluss auf die Bilder hat. (z.B. mittags um 12 Uhr knallige Sonne sorgt für harte Schatten). Möchte der Kunde dann trotzdem das Shooting zu der ungünstigen Tageszeit, muss er dann mit entsprechenden Ergebnissen rechnen. Dem Kunden sollte klar sein, falls der Fotograf im Gegenlicht fotografiert, weil es die Situation nicht anders zulässt, dass die Fotos dann einen anderen Stil / Schein haben, als Bilder mit direktem Licht ins Gesicht. Gegenlicht kann auch als stilistisches Mittel absichtlich genutzt werden.
6. Workshops
Die Gebühren für die Teilnahme an einem Workshop sind spätestens 30 Tage vor Kursbeginn zu entrichten. Die Teilnahme am Workshop kann bis 30 Tage vor Beginn gebührenfrei storniert werden. Gern kann die Teilnahme am Workshop übertragen oder verschenkt werden. Bei Stornierung später als 30 Tage vor Beginn wird die volle Workshopgebühr berechnet. Die Lichtsituation sowie Wetterverhältnisse und Bedingungen der Umgebung können bei jedem Workshop unterschiedlich sein. Der Leiter des Workshops hat keinen Einfluss darauf. Bei sehr schlechten Wetterbedingungen wird der Kurs in Absprache mit den Teilnehmern verschoben.
7. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
8.Lieferzeiten und Reklamationen
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Qualität der in Eigenverantwortung gedruckten oder bei Printanbietern bestellten Abzüge wird vom Fotografen keine Haftung übernommen.
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
KR-Photographie, Stand März 2019